Durch die Teilnahme am Seminar erhalten TrainerInnen und BeraterInnen die Berechtigung den KOMpetenzPass Berufsrückkehr auszustellen.

Was ist der Kompetenzpass?

Das Projekt: KOMpetenzPASS Berufsrückkehr in Hessen wurde im Rahmen des Bündnis für Familie Kassel von verschiedenen Kasseler Institutionen und Bil dungsträgern initiiert. Hierbei wurden die vielfältigen Erfahrungen des Deutschen Jugendinstitut, München genutzt.

Der Kompetenzpass ist ein Instrument, mit dem soziale Kompetenzen aus Familientätigkeit und Ehrenamt erfasst und bewertet werden. Das Ergebnis ist die überfachliche Kompetenzbilanz.

Mit dieser können die in der Familie - im besonderen während der Kindererziehungszeiten - erworbenen Qualifikationen für Bewerbungszwecke und Weiterbildung sichtbar und nutzbar gemacht werden.

Dies ist insofern wichtig, da Arbeitgeber Personen suchen, die in der Lage sind, immer wieder Neues zu lernen, Veränderungen zu meistern, Konflikte zu lösen und mit anderen gut und erfolgreich zusammen zu arbeiten. Solche Kompetenzen werden aber nicht in Schule oder Ausbildung erlernt. Sie werden durch Erfahrung erworben, und zwar gerade in persönlichen Lebensbereichen - bei Frauen vor allem während der Kindererziehung.

Somit dient der KOMpetentPASS für BerufsrückkehrerInnen als Wegweiser, und hilft die beru liche Entwicklung vor dem Hintergrund des eigenen Lebenslaufs neu bestimmen.

Wie läuft die Legitimierung für die Ausstellung?

Bei der Erstellung des KOMpetenzPASS muss die Beraterin/der Berater mit den BerufsrückkehrerInnen ihre individuelle überfachliche Kompetenzbilanz erstellen.

Das bedeutet: Die Beraterin/der Berater arbeitet mit den BerufsrückkehrerInnen ihre persönliche „Lebensgeschichte als Lerngeschichte“ auf. Alle wichtigen Einflussfaktoren, Ereignisse, Wünsche für die zukünftige berufliche und persönlichen Entwicklung werden dort aufgenommen. Die „Familie als Lernort“ dient hierbei als Basis für diese Aufnahme und Analyse. Diese eher ungewohnte Perspektive aus "Alltagserfahrung in der Familie als Ort des Lernens und des Erwerbs von Kompetenzen" wird somit in dem KOMpetenzPASS festgehalten.

„Das persönliche überfachliche Kompetenzprofil“ der BerufsrückkehrerInnen wird durch eine Liste von Einzelkompetenzen erstellt. Die Beraterin/der Berater bewertet mit den BerufsrückkehrerInnen im nächsten Schritt, wie stark die jeweilige Familien-Kompetenz ausgeprägt ist. Dies passiert gemeinsam, um das persönliches Kompetenzprofil durch eine Fremdeinschätzung zu prüfen und zu schärfen.

Wer darf den KOMpetenzPASS ausstellen?

Um den KOMpetenzPASS Berufsrückkehr auszustellen, ist die Teilnahme an einem Seminar nötig, um eine allgemeingültige Verbindlichkeit, Gleichwertigkeit und Legitimität des KOMpetenzPASSES zu gewährleisten.

Die TeilnehmerInnen werden mit diesem Seminar mit der Methodik und Verfahrensweise zur Erstellung und Bewertung der Kompenzbilanz vertraut gemacht:

  • Kompetenzerwerb im Lebensverlauf
  • Lern- bzw Erfahrungsfelder in der Familie
  • Vertiefung an exemplarischen Beispiel

Sie werden auf diese Weise legitimiert, den KOMpetenzPASS Berufsrückkehr eigenverantwortlich auszustellen. Eine persönliche Registierungs- und Legitimierungsnummer beweist dies.